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Abteilungsbeiträge 2024 BSV Roxel

11.03.2024 09:29:05 | Thomas Freisfeld

Liebe Mitglieder,  

 wie auf der Generalversammlung vom 19.11.2023 beschlossen, haben nun die Abteilungen in Ihren Mitgliederversammlungen im Januar Ihre Abteilungsbeiträge festgelegt.  


Hier finden Sie die Übersicht 
 

Die Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren wird gebeten, eine Kindergeldbescheinigung vorzulegen (gerne eingescannt oder als Foto an buero@bsvroxel.de). Ohne Kindergeldbescheinigung muss ab dem 2. Quartal 2024 der Einzel-Erwachsenenbeitrag bezahlt werden. Mit Kindergeldbescheinigung zahlen die Mitglieder dieser Altersgruppe den ermäßigten Spartenbeitrag und keinen weiteren Grundbeitrag, wenn sie als Familienmitglied im BSV Roxel e. V. sind.  

Künftig muss eine aktuelle Kindergeldbescheinigung jährlich spätestens bis zum 15.12. vorgelegt werden.  

  

Bezieher von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld) und Münster-Pass-Inhaber erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises für die Dauer der Gültigkeit und ab Vorlage dieses Nachweises bei der Geschäftsstelle eine Ermäßigung von 50 Prozent auf alle Mitgliedsbeiträge.